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Detaillierte Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtauftrags – Einführung
Bitte überprüfen Sie die unten stehenden Informationen, bevor Sie Ihren Frachtauftrag abschließen. Informieren Sie uns bitte sofort über etwaige Unstimmigkeiten. Sofern nicht anders oben angegeben, gelten diese detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtauftrags für alle Frachtaufträge, die von Your Best Partner Sp. z o.o. erteilt werden. Diese detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Streitigkeiten, die sich aus dem Frachtauftrag ergeben oder in Zusammenhang damit stehen, werden in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht und vor dem zuständigen Gericht am Sitz von Your Best Partner Sp. z o.o. geregelt und ausgelegt.
Detaillierte Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtauftrags
- Die Zahlung für den Service erfolgt in PLN-Währung, umgerechnet zum durchschnittlichen Wechselkurs der Tabelle A der Nationalbank von Polen für die durchschnittlichen Wechselkurse ausländischer Währungen am Tag vor dem Entladevorgang.
- Die Parteien vereinbaren die Zahlung per Banküberweisung auf das im Mehrwertsteuer-Rechnungsdokument angegebene Konto des Auftragnehmers, wobei die Bestellnummer des Kunden anzugeben ist.
- Der Auftragnehmer erklärt, dass die Auftragsannahme von Personen unterzeichnet wurde, die berechtigt sind, den Auftragnehmer zu vertreten, und verpflichtet sich, die Unternehmensregistrierungsdokumente zusammen mit dem beglaubigten Auftrag zu senden.
- Fehlerhaft ausgestellte Rechnungen werden ohne Buchung zurückgesendet, was dazu führt, dass der Zahlungstermin verschoben wird, bis eine korrekt ausgestellte Mehrwertsteuerrechnung vorliegt.
- Die Mehrwertsteuerrechnung für die Leistung sollte im Monat ausgestellt werden, in dem die Leistung erbracht wurde.
- Der Zahlungstermin für diesen Auftrag wird ab dem Tag des Eingangs einer korrekt ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung zusammen mit den beglaubigten Originaldokumenten, die mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen, berechnet.
- Der Frachtführer verpflichtet sich, die beglaubigten Originaldokumente wie CMR, Warenversanddokument, kommerzielle Identifikationsdokumente, Protokolle, Verpackungsdokumente für den Versand von Waren usw. innerhalb von 7 Tagen nach dem Lieferdatum für nationale Transporte und innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum für internationale Transporte zurückzugeben. Andernfalls wird der Zahlungstermin um den Zeitraum der Wartezeit auf die Dokumente verlängert, jedoch nicht weniger als 30 Tage.
- Bei Nichterfüllung der Dokumentenrückgabe innerhalb des angegebenen Zeitraums kann Your Best Partner Sp. z o.o. eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro erheben.
- Der Frachtführer verpflichtet sich, auf Verlangen von Your Best Partner Sp. z o.o. die beglaubigten Dokumente innerhalb der im Transportrecht angegebenen Frist vorzulegen.
- Der Auftragnehmer ist auf Anfrage von Your Best Partner Sp. z o.o. verpflichtet, die Originale der Thermograph-Ausdrucke vorzulegen, die die ordnungsgemäßen Transportbedingungen der Waren und damit die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung nachweisen.
- Der Frachtführer ist verpflichtet, über die nach dem Gesetz erforderlichen Genehmigungen für den Transport zu verfügen sowie eine gültige und bezahlte Haftpflichtversicherung des Frachtführers, eine Genehmigung des Tierarztes für den Transport von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 und Aufzeichnungen über die Reinigung und Desinfektion des Anhängers zu besitzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die oben genannten Dokumente auf Anfrage von Your Best Partner Sp. z o.o. vorzulegen.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anhänger vor dem Laden und nach dem Entladen zu waschen und zu desinfizieren. Die Kosten für diese Tätigkeiten sind in dem vereinbarten Transporttarif enthalten. Der für das Laden vorgesehene Anhänger muss sauber, trocken und frei von Fremdgerüchen sein.
- Der Fahrer ist für das ordnungsgemäße Laden, Entladen und die Platzierung der Fracht auf dem Anhänger sowie für das eigenständige Laden und Entladen der Waren verantwortlich.
- Alle im Auftrag enthaltenen Daten sind vertraulich und dürfen gemäß dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs vom Auftragnehmer weder genutzt noch weitergegeben werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Aufträge im Bereich des Transports und/oder der Frachtaufträge vom Versender und Empfänger der Waren sowie von den im Frachtbrief genannten Stellen anzubieten oder anzunehmen, ebenso wenig wie Aufträge für den Transport von Waren vom Versender und Empfänger für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Abschlusses dieses Auftrags (Wettbewerbsverbot). Die Vergütung des Auftragnehmers umfasst die Entschädigung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots. Die Nichtbeachtung dieser Klausel berechtigt den Kunden, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 PLN für jeden Verstoß in Rechnung zu stellen.
- Jegliche Situation, die die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verhindert, ist sofort der im Auftrag angegebenen Person zu melden.
- Im Falle der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird Your Best Partner Sp. z o.o. dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des Frachtpreises auferlegen.
- Im Falle von Fracht auf Paletten/Rückgabe-Containern gilt das Prinzip des 1:1-Austauschs. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gleiche Anzahl von EPAL-Euro-Paletten/Containern am Ladeort innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Dienstleistung zurückzugeben. Wenn der Empfänger erklärt, dass keine Paletten/Container zum Austausch vorhanden sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine schriftliche Notiz in den Dokumenten (Warenversandnachweis; Palettenempfangsbestätigung; Frachtbrief) zu erhalten.
- Bei Fehlen von Dokumenten, die die Rückgabe von EPAL-Euro-Paletten/Containern bestätigen, wird dem Auftragnehmer eine Gebühr von 50 PLN (netto) für jede fehlende EPAL-Euro-Palette und 1200 PLN (netto) für jeden fehlenden Container in Rechnung gestellt.
- Der Auftragnehmer hat kein Recht, Verpflichtungen aus Lieferungen von Waren, die im Rahmen dieses Auftrags vorgenommen wurden, an Dritte abzutreten oder auf andere Weise zu übertragen.
- Es ist strengstens untersagt, Fracht oder zusätzliches Ladungsgut ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Your Best Partner Sp. z o.o. zu transshipmenten oder hinzuzufügen, unter Androhung der Nichtigkeit.
- Der Auftragnehmer trägt alle Kosten, die Your Best Partner Sp. z o.o. im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung der Bedingungen des Auftrags durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
- Die ersten 24 Stunden des Ladens und Entladens sind im vereinbarten Transporttarif enthalten und von Lagersatzgebühren befreit. Jeder weitere, begonnene Tag der Standzeit berechtigt den Auftragnehmer, Demurrage-Gebühren zu erheben. Die Parkgebühr für das Parken eines Fahrzeugs zum Laden oder Entladen in der Europäischen Union beträgt 100 Euro pro Tag des Parkens, berechnet nach 24 Stunden, und wird jeweils verhandelt und muss durch eine Parkkarte gestützt werden, die vom Versender oder Empfänger der Waren gestempelt ist (Fahrzeugkennzeichen, Datum, Uhrzeit, Stempel des Unternehmens und Unterschrift der bevollmächtigten Person). Die gleichen Bedingungen gelten für Zwischenstopps in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Fehlen ordnungsgemäß ausgefüllter oder abgestempelter Parkkarten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Der Kunde haftet nicht für Stopps, die von Zollbehörden und der aktuellen Situation an den Grenzen abhängen. Die Tage, an denen keine Park- oder Demurragegebühren erhoben werden, sind Samstage, Sonntage und Feiertage.
- Your Best Partner Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und keine Zahlung für die Lieferung des Fahrzeugs vorzunehmen, wenn der Ladevorgang von einem Kunden von Your Best Partner Sp. z o.o. storniert wird.
- Your Best Partner Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, den fälligen Betrag für diesen Auftrag zurückzubehalten, ohne dass der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen für verspätete Zahlungen hat, im Falle einer unsachgemäßen Ausführung des Auftrags durch den Kunden, bis die Verantwortung für das Auftreten des Vorfalls eindeutig festgestellt wurde.
- Der Frachtführer hat die Vorschriften für den Transport von Waren in allen Ländern einzuhalten, in denen der Service erbracht wird, und ist vollständig für deren Verletzung verantwortlich.
- Der Auftragnehmer haftet finanziell für die transportierte Ware und erklärt, dass er über eine Haftpflichtversicherung des Frachtführers in Höhe von mindestens 100.000 EUR sowie die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt.
- Das Gewicht der Ware im Transportauftrag ist ein theoretisches Gewicht, nach bestem Wissen. Die Rechnung für den Transportservice sollte nach dem tatsächlichen Gewicht ausgestellt werden, das beim Entladen angegeben wird.
- Es ist unzulässig, andere Waren auf das bestellte Fahrzeug zu laden, ohne die schriftliche Zustimmung des Kunden.
- Der Auftragnehmer (Frachtführer) darf den Auftrag nicht an weitere Subunternehmer weitergeben, unter Androhung der Zahlung einer



